Matomo

Bestattungs­vorsorge bedeutet Selbst­bestimmung

Bestattungs­vorsorge für Lüneburg und Umgebung

Sich zu Lebzeiten mit der eigenen Bestattung auseinander­zu­setzen, klingt für viele Menschen erst einmal ungewöhnlich, doch es gibt einige gute Gründe: Für die meisten ist es eine emotionale Entlastung zu wissen, dass der eigene Abschied geregelt ist. Ihre Angehörigen wiederum müssen in ihrer Trauer weniger Entscheidungen treffen und können einfach sicher sein, dass alles in Ihrem Sinne abläuft.

Sprechen Sie uns einfach an und wir halten Ihre Vorstellungen genau für Sie fest. Übrigens: Auch, wenn Sie sich nur für das Thema interessieren, geben wir Ihnen gerne einen kostenlosen Vorsorgeordner mit allen Informationen an die Hand. Kommen Sie vorbei oder lassen Sie ihn sich per Post zusenden!

Wir empfehlen: Info-Video zur Bestattungs­vorsorge

Die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattung

Wie sehr Sie in Ihrer Bestattungsvorsorge ins Detail gehen, ob Sie sich nur für eine Bestattungsart entscheiden, bereits ein Sarg- oder Urnenmodell aussuchen oder sogar schon Einzelheiten für die Trauerfeier festlegen, bleibt Ihnen überlassen.

Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich und zeigen Ihnen dabei auch, wie Sie sich und Ihre Familie nicht nur emotional, sondern auch finanziell entlasten können. Beispielsweise in Kombination mit einem zweck­gebundenen Treuhand­konto der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhang AG oder einer Sterbegeld­versicherung. So haben Sie die beruhigende Gewissheit, dass all Ihre Wünsche bis in Detail umgesetzt werden.

Sie haben Interesse an einer Bestattungs­vorsorge? Dann vereinbaren Sie doch gleich einen Termin mit uns!

Der letzte Wille ist Ihr Recht am Lebensende

An dieser Stelle haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie ersetzen aber weder eine Rechts­beratung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechtsberatung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten am Lebensende bietet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Die jeweiligen Broschüren haben wir Ihnen an den passenden Stellen per Klick zur Verfügung gestellt.

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Zur Broschüre „Erben und Vererben"

Patienten­verfügung

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst über Ihre medizinische Behandlung zu entscheiden. Sie gibt Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Diese Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden. Weitere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie in dieser Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Zur Broschüre „Patientenverfügung"

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen. Weitere Informationen zum Erbrecht finden Sie in dieser Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Zur Broschüre „Erben und Vererben"

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.

Zur Broschüre „Betreuungsrecht"

Vorsorgevertrag

Mit einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- oder Urnenmodell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorgevertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto oder einer regelmäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeldversicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.

Tel. 04131 - 24 330

Organspende

Eine Organspende kann Menschen die Chance auf ein neues oder besseres Leben eröffnen. Voraussetzung ist und bleibt, dass sich immer wieder Menschen bereit erklären, nach ihrem Tod Organe und/oder Gewebe zu spenden. Was Sie bei einer Organ- oder Gewebespende bedenken und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie auf den Informationsseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Organspendeausweis zum Download