Sargbeigaben wie Schmuck, Bilder oder Schokolade
Seit Beginn der Menschheit wurden Gegenstände, gelegentlich auch Tiere, als Beigaben mit in die Särge oder Gräber der Toten gelegt. Dieses religiös und kulturell geprägte Brauchtum ist uns insbesondere aus der Steinzeit, dem alten Ägypten oder auch dem Mittelalter bekannt. Art und Umfang der Grabbeigaben waren von der jeweiligen Vorstellung bestimmt, was nach dem Tod mit dem Menschen geschehen würde. So gab es je nach Land und Region gewisse Ansichten über das Weiterleben des Menschen nach dem Tode, über die Auferstehung oder den Übergang des Toten in eine andere Welt, in die der Verstorbene möglichst gut ausgerüstet „hinübergehen“ sollte.
Grabbeigaben konnten beispielsweise Gürtelschnallen, Tücher oder Gewandnadeln sein, Schmuck wie Ringe, Halsketten oder Armbänder, aber genauso Gebrauchsgegenstände wie Keramik- oder Tongefäße. Auch Geldmittel wie Münzen, ebenfalls Waffen, Felle, Lebensmittel und sogar tote Tiere wurden mit ins Grab gelegt. Dazu war es üblich, dem Toten Teile seines persönlichen Eigentums mitzugeben, damit er sein Hab und Gut auch im Jenseits bei sich hatte.
Heute, hier und jetzt – Grabbeigaben?
In unserer westlichen Welt haben Grabbeigaben heute weniger solch religiöse und kulturelle Hintergründe. Zwar sind bei katholisch geprägten Bestattungen Beigaben in Form von Kreuzen, Rosenkränzen, Bibeln oder auch Gebetsbüchern durchaus noch üblich. Gegenwärtig geht es jedoch vielmehr um die aktive Handlung an sich, die den symbolischen Charakter einer Grabbeigabe noch zusätzlich unterstreicht – als letzter Liebesdienst gegenüber dem Verstorbenen. Und als Teil einer bewussten Abschiednahme, die maßgeblich dazu beitragen kann, den Prozess der Trauerbewältigung positiv zu beeinflussen.
Viele Menschen wissen heutzutage gar nicht mehr, dass sie eine Beigabe mit in den Sarg oder in die Urne des Verstorbenen legen können. Schnell stellt sich auch die Frage: Ist das überhaupt erlaubt? Immer mehr lautet die Antwort eindeutig: Ja, absolut! Viele Bestatter sprechen Angehörige bewusst darauf an, ob sie dem Verstorbenen etwas mit auf die letzte Reise geben möchten. Zahlreiche Trauerbegleiter, Seelsorger und Geistliche wissen zudem, wie wichtig bewusste Handlungen und Entscheidungen für den Trauerprozess sind.
Was kann man Verstorbenen mit auf die letzte Reise geben?
Liebevoll ausgewählte Grabbeigaben können den Wunsch erfüllen, dem Verstorbenen noch einen letzten Dienst zu erweisen oder eine ganz persönliche Botschaft zu vermitteln. Sie legen ein letztes Zeugnis davon ab, wie sehr man einen Menschen schätzt, ihn vermisst und wie intensiv man ihn in Erinnerung behalten wird. Grabbeigaben dienen damit nicht mehr vorrangig der „Versorgung“ des Verstorbenen im Jenseits, sondern sollen den Hinterbliebenen Trost spenden und eine Geste der Wertschätzung sein.
Beispielsweise noch ein Päckchen Zigaretten samt Streichhölzern für den verstorbenen Opa, eine Schachtel der Lieblings-Schoko-Pralinen, ein persönlicher Abschiedsbrief, die aktuellste Ausgabe der immer gelesenen Zeitschrift, die bequeme Jogginghose, das heiß geliebte Kuscheltier, das Rätselheft mit Stift, das gern herausgeholte Fernglas oder auch die in die Jahre gekommene, täglich benutzte Lesebrille. Gibt es auch noch das aufwendig beim Fotografen arrangierte Familienfoto, einige selbstgemalte Bilder der Enkelkinder, die persönliche Kuscheldecke von der Couch oder gar den Hochzeitsschmuck oder den Ehering? All das können Sie als persönliche Sargbeigabe erwägen. Grabgaben können also so bunt wie das Leben sein und so unterschiedlich wie die Menschen selbst.
Doch es gibt auch begründete Grenzen
Was bei einer Erdbestattung mit in den Sarg darf, geben in der Regel die verschiedenen Friedhofsverordnungen vor. Diese können je nach Region und Bundesland unterschiedliche Bestimmungen enthalten. Vielfach befolgen die Satzungen jedoch einfache Vorschriften: Die Sargbeigaben dürfen häufig nur Gegenstände sein, die sich (mehr oder weniger) zersetzen können und das Grundwasser nicht verschmutzen. Über Ausnahmen entscheiden ebenfalls die jeweiligen regionalen Institutionen oder Gemeinden. Dabei muss grundsätzlich auch an die Vernunft appelliert werden – nicht zuletzt der Umwelt zuliebe: Ein Motorradhelm passt aus Platzgründen nicht in einen Sarg, während sich Plastikgegenstände nur sehr schwer oder gar nicht zersetzen.
Handelt es ich um eine Urnenbestattung, sollten die Beigaben zu Asche oder eingeschmolzen werden können. Wenn Sie dem Verstorbenen etwas mit in den Sarg geben möchten, sollten Sie also darauf achten, dass es verbrennbar ist und dass insbesondere keine Explosionsgefahr besteht. Glas oder Dinge, die Gase enthalten, dürfen also nicht mit in das Kremationsfeuer. Erkundigen Sie sich sicherheitshalber im Vorfeld bei dem Bestatter Ihres Vertrauens, welche Materialien als Beigabe gegebenenfalls verboten sind.
Stephanie Tamm
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